Zugmaschinen
Zugmaschinen Klasse TKlasse | Fahrzeug | Ausbildung und Pflichtstunden (Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten) |
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L |
Zugmaschinen - für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 40km/h - mit Anhänger darf max. 25km/h gefahren werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge - bbH max. 25km/h - auch mit Anhänger |
Prüfung Theorie Praxisprüfung entfällt Bemerkungen: Klasse L ist unbefristet gültig Alter: 16 Jahre |
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T |
Zugmaschinen - für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke - unter 18 Jahren: bbH max. 40km/h - auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futtermischwagen - für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 40km/h - auch mit Anhänger |
Bemerkungen: schließt Klasse AM und L ein, Klasse L ist unbefristet gültig Alter: 16 Jahre Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. *) nur für Fahrer ab 18 Jahren |