Krafträder
Fahrzeugklasse | Ausbildung und Pflichtstunden (Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten) |
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Mofa Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h, Einsitzer max. 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor |
Prüfungen: Mofa Theorieprüfung Bemerkungen: Alter: 16 Jahre Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. |
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AM Zweirädrige Kleinkrafträder - bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h - Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotoren - Leistung max. 4kW bei Elektromotor Dreirädrige Kleinkrafträder - bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h - Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren - Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (inkl. Quad) - bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45km/h - Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren - Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren - Leermasse max. 350kg |
Prüfungen: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Bemerkungen: Alter: 16 Jahre Keine Befristung |