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Ladungssicherung immer ein aktuelles Thema...
Mit freundlicher Unterstützung von der Dolezych GmbH & Co Dortmund. Bei der Ladungssicherung sind eine Reihe von Gesetzen (StVO), Vorschriften (UVV) und Richtlinien (VDI 2700 ff, DIN, in Zukunft auch CEN) zu beachten. Die Verfahren zur Berechnung der richtigen Anzahl an Zurrmitteln, Vorspannkraft der Gurte etc. sind zum Teil sehr kompliziert und schrecken viele davor ab, die tatsächlich erforderlichen Zurrmittel und -kräfte zu ermitteln.

Deshalb kommt es auch immer wieder zu Fahrten mit unzureichend gesicherter Ladung, die unter dem Motto stehen:"...wird schon nichts passieren..." oder "auf den paar Metern kann doch nichts schiefgehen!".
Dass es doch öfter mal schiefgeht, belegen die Meldungen im Verkehrsfunk, in denen es heißt: "Bitte Vorsicht, es liegen Gegenstände auf der Fahrbahn der Autobahn...".
Ladungen müssen so verstaut sei, das sie unter normalen Fahr- und Straßenverhältnissen weder ganz noch teilweise Verrutschen, herabfallen oder Ursachen für das Umkippen eine Fahrzeugs sein können. Der Fahrzeugführer wird als erster Verantwortlicher nach einem Unfall durch herab fallenden Ladung angesprochen, sogar bereits dann, wenn ein Fahrzeug bei Verkehrskontrollen mit mangelhafter Ladungssicherung angetroffen wird, ohne einen Unfall verursacht zu haben. Seine Pflichten sind im §22 und §23 der StVO geregelt. Besonders die VDI 2700-Richtlinie "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" regelt unter anderen die Befähigung des Personals.
Ladung Die Gewichtskraft (Abb.)In Längsrichtung nach vorn (aus Bremsvorgängen) wirkt das 0,8 fache der Gewichtskraft der Ladung (z.B. bei einer 10-t-Ladung immerhin 8t).

In Querrichtung (bei Kurvenfahrten) wirkt das 0,5 fache der Ladung (bei einer 10-t-Ladung immerhin 5 t). In Längsrichtung nach hinten (beim Anfahren) wirkt das 0,5 fache der Gewichtskraft der Ladung. In vertikaler Richtung treten durch Schwingungen und Stöße, z.B. durch Schlaglöcher, Beschleunigungen an der Ladung auf, die dem 0,8 fachen der Gewichtskraft entsprechen.
Die oft geäußerte Meinung:"Die Ladung ist so schwer, da kann gar nichts verrutschen!" erweist sich in der Praxis als sehr verhängnisvoll. Die VDI 2700-Richtlinie, Blatt 5, zur Ladungssicherung fordert, dass der Unternehmer mindestens alle drei Jahre die regelmäßige Schulung von Personen, die mit der Ladungssicherung betraut sind, veranlasst. Die Ladungssicherung- Schulungen sollen mindestens folgende Themen beinhalten:

⇒ Rechtliche Verantwortung für Transport und Ladungssicherung

⇒ Physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung

⇒ Eigenschaften der Ladung

⇒ Möglichkeiten der Ladungssicherung

⇒ Arbeitsanweisungen zur Ladungssicherung

⇒ Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen

⇒ Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen


Nach VDI 2700-Richtlinie, Blatt 5, darf der Unternehmer nur solche Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung betrauen, die:

⇒ körperlich und geistig geeignet sind,

⇒ ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben,

⇒ in der Durchführung ihrer Tätigkeiten unterwiesen sind,

⇒ ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben,

⇒ von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragen,en Aufgaben zuverlässig erfüllen.

 Fahrschule Greif

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