KraftfahrerAusbildung
Ausbildung zum gewerbliche Kraftfahrer
Berufskraftfahrer/in ist die Berufsbezeichnung für beruflich qualifizierte Fahrer oder Fahrerinnen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr.
In den Staaten der Europäischen Union wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die harmonisierte Schlüsselzahl 95 (Gemeinschaftscode 95) in den Führerschein eingetragen. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz geregelt.
Wir sind, als Fahrschule, nach AZWV zertifiziert und haben zahlreiche Maßnahmen rund um die Kraftfahrer-Ausbildung im Programm. Einen Schwerpunkt haben wir in die künftige LKW-Berufskraftfahrerqualifikation und -weiterbildung gelegt.
Arbeitssuchende, die Inhaber eines Bildungsgutscheines der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE sind, finden bei uns mit Sicherheit die richtige Maßnahme. Die Größe unseres Betriebes bietet die Möglichkeit, Ihre Ausbildung in Kursform oder nach Absprache stattfinden zu lassen.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein, der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE bei uns ein. Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer und Fahrerinnen in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer und Fahrerinnen in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Folgende Füherscheinklassen werden in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeugtyp benötigt:
⇒ Klasse C1 für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G.(und Anhänger bis 750 kg z. G.),
⇒ Klasse C1E für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G.(und Anhänger über 750 kg z. G.,
⇒ max. Zugges.-Gew. 12 t),
⇒ Klasse C für LKW über 7,5 t z. G. (und Anhänger bis 750 kg z. G.),
⇒ Klasse CE für LKW über 7,5 t z. G.(und Anhänger über 750 kg z. G.).
Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte Grundfahraufgaben (z. B. rückwärtiges Anfahren
an eine Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen. Voraussetzung zum Erlernen dieser Klassen ist
die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW), der Erste Hilfe-Schein ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM"
reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über
das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze
und vereinfachte Darstellung:
Kenntnis der technischen Merkmale |
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs |
Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen |
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr |
Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr |
Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen |
Umfeld des Güterkraftverkehrs |
Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste |
Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens |
Vorbeugung der Kriminalität. |
Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden betragen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben. Jeder muss 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klassen führen und während der Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder begleitet werden. Nach Abschluss eine schriftliche (4 Std.) bzw. praktische Prüfung (90 Min.) ablegen.