Motorräder
Fahrzeugklasse | Ausbildung und Pflichtstunden (Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten) |
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A1 Krafträder - Hubraum max. 125cm³ - Leistung max. 11kW - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern - Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren) oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h - Leistung max. 15kW |
Alter: 16 Jahre Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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A2 Krafträder - Leistung max. 35kW - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg |
Alter: 18 Jahre Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz von A1) erforderlich |
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A Krafträder - Hubraum über 50cm³ oder - bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Leistung über 15kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern - Hubraum über 50cm³ (Verbrennungsmotoren) oder - bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h - Leistung über 15kW |
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre, wenn nur Trikes gefahren werden - 24 Jahre beim Direkterwerb schließt Klasse AM, A1 und A2 ein Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre im Besitz von A2) erforderlich |