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Tipps für den Erwerb des Führerscheins


Die Frage "Mit welchen Alter kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" steht oft im Raum. Jede Klasse hat ihre eigene Altersbeschränkung. Bis zu sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse kann der amtliche Führerscheinantrag abgegeben werden.
Klasse Eingeschlossene Klassen Mindestalter
Zweirad-Klassen
Klasse Mofa keine 15 Jahre
Klasse AM keine 16 Jahre
Klasse A1 M 16 Jahre
Klasse A2 A1, M 18 Jahre
Klasse A Klasse A2, A1, M Staffellung siehe hier
 
PKW-Klassen
Klasse B L, AM 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Klasse B96 L, AM 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Klasse BE keine 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre, Führerscheinklasse B notwendig)
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
 
LKW-Klassen
Klasse C1 keine 18 Jahre
(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse C1E BE 18 Jahre
(Führerscheinklasse C1 notwendig)
Klasse C C1 18 Jahre (für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
21 Jahre (Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse CE C1E, BE, T
bei Besitz von D1: D1E
bei Besitz von D: DE
 
Bus-Klassen
Klasse D1 keine 18 Jahren, Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin " oder "Fachkraft im Fahrbetrieb " durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E erwerben.
21 Jahre

Führerscheinklasse B notwendig
Klasse D1E BE
bei Besitz von C1: C1E
     
Klasse D D1 Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von (wie oben)
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von (wie oben);
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

24 Jahre

Führerscheinklasse B notwendig
Klasse DE D1E, BE
bei Besitz von C1: C1E
 
Sonder-Klassen
Klasse L keine 16 Jahre
Klasse T L, AM 16 Jahre
 Fahrschule Greif

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Grünhufer Bogen 13-17

18437 Stralsund

Telefon:(03831) 308880

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