Tipps für den Erwerb des Führerscheins
Die Frage "Mit welchen Alter kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" steht oft im Raum. Jede Klasse hat ihre eigene Altersbeschränkung. Bis zu sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse kann der amtliche Führerscheinantrag abgegeben werden.
Klasse | Eingeschlossene Klassen | Mindestalter |
Zweirad-Klassen | ||
Klasse Mofa | keine | 15 Jahre |
Klasse AM | keine | 16 Jahre |
Klasse A1 | M | 16 Jahre |
Klasse A2 | A1, M | 18 Jahre |
Klasse A | Klasse A2, A1, M | Staffellung siehe hier |
PKW-Klassen | ||
Klasse B | L, AM | 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre) |
Klasse B96 | L, AM | 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre) Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden. |
Klasse BE | keine | 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre, Führerscheinklasse B notwendig) Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben. |
LKW-Klassen | ||
Klasse C1 | keine | 18 Jahre (Führerscheinklasse B notwendig) |
Klasse C1E | BE | 18 Jahre (Führerscheinklasse C1 notwendig) |
Klasse C | C1 | 18 Jahre (für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"
oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation
nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. 21 Jahre (Führerscheinklasse B notwendig) |
Klasse CE | C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E bei Besitz von D: DE |
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Bus-Klassen | ||
Klasse D1 | keine | 18 Jahren, Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb " durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen
D1 und D1E erwerben. 21 Jahre Führerscheinklasse B notwendig |
Klasse D1E | BE bei Besitz von C1: C1E |
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Klasse D | D1 | Die Klassen D und DE können erworben werden: a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von (wie oben) b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von (wie oben); c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG; d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG. 24 Jahre Führerscheinklasse B notwendig |
Klasse DE | D1E, BE bei Besitz von C1: C1E |
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Sonder-Klassen | ||
Klasse L | keine | 16 Jahre |
Klasse T | L, AM | 16 Jahre |