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Fahren mit 17

Voraussetzungen - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Stravenverkehr II. (Führen von Kraftfahrzeugen - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)

Begleitetes Fahren (BF 17), umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Vor allem, direkt nach dem Führerscheinerwerb, erfolgen viele Unfälle, die auf ungenügende Gefahreneinschätzung und erhöhtes Risikoverhalten zurückgehen. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken. Wir glauben, dass in der Einführung des "Begleiteten Fahrens" einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Fahrausbildung erfolgt ist.

Wenn Ihr euch mit 16-einhalb bei uns in der Fahrschule anmeldet, könnt Ihr einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Dazu ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig.



Wird Dein Antrag von der Führerscheinstelle genehmigt, kann die Ausbildung in unserer Fahrschule beginnen. Frühestens vier Monate vor dem 17. Geburtstag kann die Theoretische Prüfung und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Praktische Prüfung abgelegt werden.

Ist alles Bestanden, erhaltet ihr eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung gilt aber nur für Deutschland.
Die Prüfbescheinigung ist mit der Auflage verbunden, dass während der Fahrt eine näher bestimmte, namentlich bekannte und begleitende Person anwesend ist.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Auflage wird die Ausnahmegenehmigung widerrufen. Eine neue Ausnahmegenehmigung darf nur zuerkannt werden, wenn der Fahranfänger nachweislich an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Das Mitführen der Ausnahmegenehmigung im Auto ist grundsätzlich Pflicht und sie ist an autorisierte Personen auf Verlangen vorzuzeigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen mit Namen aufgeführt.
Mit dem 18. Lebensjahr wird die Prüfbescheinigung gegen die normale Fahrerlaubnis getauscht und zwar ohne weitere Prüfung.

 Fahrschule Greif

Strelapark /

Grünhufer Bogen 13-17

18437 Stralsund

Telefon:(03831) 308880

E-Mail:fs.greif@t-online.de

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